Die Rezertifizierung basiert grundsätzlich auf Selbstdeklaration jedes einzelnen Dry Needling Therapeuten DVS®. Der Dry Needling Therapeut DVS® bzw. die Dry Needling Therapeutin DVS® ist dazu verpflichtet, dass Dry Needling regelmässig anzuwenden und sich regelmässig in dieser minimalinvasiven Methode weiterzubilden.
Zur Kontrolle der Rezertifizierung behält sich der DVS vor, Stichproben bei den Selbstdeklarationen durchzuführen. Die geforderten Nachweise haben dann innerhalb von 30 Tagen dem DVS vorzuliegen.
Gegen Entscheide des Vorstandes des DVS kann schriftlich Rekurs an das DVS Sekretariat gerichtet werden. Der Rekurs muss eine detaillierte Stellungnahme und Begründung des Sachverhaltes beinhalten. Der Rekurs muss innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe des Entscheides beim DVS eingegangen sein.
Gesuche um Sonderregelungen können schriftlich mit begründetem Sachverhalt und Antrag beim DVS Sekretariat eingereicht werden. Der Vorstand des DVS entscheidet über die Gewährung des Gesuchs. Der Entscheid kann nicht angefochten werden.