Rezertifizierung

Die Rezertifizierung basiert grundsätzlich auf Selbstdeklaration jedes einzelnen Dry Needling Therapeuten DVS®. Der Dry Needling Therapeut DVS® bzw. die Dry Needling Therapeutin DVS® ist dazu verpflichtet, dass Dry Needling regelmässig anzuwenden und sich regelmässig in dieser minimalinvasiven Methode weiterzubilden.

Bedingungen für die Rezertifizierung

  • Der Weiterbildungsnachweis von mindestens 7,5 Stunden Unterricht in Dry Needling hat ab bestandener Prüfung alle 3 Jahre zu erfolgen. Weiterbildungen im Rahmen der jährlichen Generalversammlung des DVS sowie die Teilnahme an Q-Zirkeln bzw. Übungsgruppen zum Thema Dry Needling, werden angerechnet (Q-Zirkel-Reihen oder Übungsgruppen werden mit maximal 3,75 Stunden pro drei Jahre angerechnet).
  • Dry Needling muss regelmässig angewendet werden. Um die Rezertifizierung zu erlangen muss der Dry Needling Therapeut DVS® durchschnittlich 100 Dry Needling Behandlungen pro Jahr durchführen (entspricht ca. 2 Behandlungen pro Woche).
  • Der Dry Needling Therapeut DVS® bzw. die Dry Needling Therapeutin DVS® ist für seine Rezertifizierung selbst verantwortlich und muss in der Lage sein, bei einer Stichprobe durch den DVS seine Dry-Needling-Fortbildungen auszuweisen. Im Falle einer Stichprobe sind die Bestätigungen der Weiterbildungen (im Rahmen der oben genannten Bedingungen) an den DVS zu senden. Folgende Informationen müssen auf den Dokumenten klar ersichtlich sein:
    - Datum der Zertifizierung
    - Weiterbildungstypen
    - Weiterbildungsorte
    - Anzahl anerkannter Fortbildungsstunden
    - Name der Ausbildungsstätte
    Der Dry-Needling-Therapeut DVS® bestätigt in eigener Verantwortung die Richtigkeit seiner Angaben.
  • Die Liste der zertifizierten Dry Needling Therapeuten DVS® kann den Kantonsärztlichen Diensten auf deren Wunsch hin zur Verfügung gestellt werden.
  • Grundbedingung für den Erhalt des Titels Dry Needling Therapeutin DVS® bzw. Dry Needling Therapeut DVS® ist die Mitgliedschaft beim DVS.

Kontrolle

Zur Kontrolle der Rezertifizierung behält sich der DVS vor, Stichproben bei den Selbstdeklarationen durchzuführen. Die geforderten Nachweise haben dann innerhalb von 30 Tagen dem DVS vorzuliegen.

Konsequenzen bei nicht erfolgter Rezertifizierung

  • Bei Nichterfüllung der Rezertifizierungsbedingungen behält sich der DVS vor, die Behörden über die nicht erfolgte Rezertifizierung zu informieren.
  • Der Titel Dry Needling Therapeut DVS® bzw. Dry Needling Therapeutin DVS® verfällt. Ausserdem wird die entsprechende Person von der Liste der zertifizierten Dry Needling Therapeuten DVS® gestrichen.
  • Dem Therapeuten wird die Möglichkeit gegeben, beim Vorstand des DVS eine erneute Zertifizierung zu beantragen. Der Vorstand entscheidet in diesem Fall gegen eine Bearbeitungsgebühr sur-dossier.

Rekurse

Gegen Entscheide des Vorstandes des DVS kann schriftlich Rekurs an das DVS Sekretariat gerichtet werden. Der Rekurs muss eine detaillierte Stellungnahme und Begründung des Sachverhaltes beinhalten. Der Rekurs muss innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe des Entscheides beim DVS eingegangen sein.


Sonderregelungen

Gesuche um Sonderregelungen können schriftlich mit begründetem Sachverhalt und Antrag beim DVS Sekretariat eingereicht werden. Der Vorstand des DVS entscheidet über die Gewährung des Gesuchs. Der Entscheid kann nicht angefochten werden.

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